E-Auto Förderung 2026: Neue Zuschüsse bis 6.000 €
Rückwirkend zum 1.1.2026*
CUPRA Terramar Tribe Edition 1.5 eTSI | 110 kW (150 PS): Kraftstoffverbrauch (kombiniert): 1,6 l/100 km; Stromverbrauch (kombiniert): 13,6 kWh/100 km; Kraftstoffverbrauch (bei entladener Batterie): 5,7 l/100 km; CO2 Emissionen (kombiniert): 36 g/km; CO2 Klasse (kombiniert): B; CO2 Klasse (bei entladener Batterie): D
Audi A6 sportback e-tron: Stromverbrauch (kombiniert):16,5 kWh/100 km; CO2-Emissionen (kombiniert): 0 g/km; CO₂-Klasse: A
E-Auto Förderung 2026: Bis zu 6.000 € Zuschuss für Elektroautos & Plug-in-Hybride
Rückwirkend zum 1.1.2026 unterstützt die neue E-Auto-Förderung in Deutschland gezielt Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen. Je nach Einkommens- und Familiensituation sind Zuschüsse von bis zu 6.000 € beim Kauf eines Elektroautos oder Plug-in-Hybrids möglich. Informieren Sie sich hier über Voraussetzungen, Förderhöhe und steuerliche Vorteile.
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Škoda Elroq 85 | 210 kW (285PS): Stromverbrauch (kombiniert): 15,5 kWh/100 km, CO2-Emissionen (kombiniert): 0 g/km, CO2-Klasse: A
Förderung für Privatkunden – Überblick
Die Basisförderung umfasst einen Zuschuss in Höhe von 3.000 Euro beim Kauf oder Leasing eines reinen Elektroautos. Für den Kauf oder das Leasing eines Plug-in-Hybrids beträgt die Basisförderung 1.500 Euro. Zusätzlich kann ein einkommensabhängiger Bonus in Anspruch genommen werden.
Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 60.000 Euro erhalten einen zusätzlichen Zuschuss von 1.000 Euro. Liegt das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen bei maximal 45.000 Euro, erhöht sich der Bonus um weitere 1.000 Euro. Ergänzend dazu wird ein Kinderzuschlag gewährt. Pro Kind werden 500 Euro gefördert, wobei der Zuschlag auf maximal 1.000 Euro pro Haushalt begrenzt ist.
Insgesamt ist eine maximale Förderung von bis zu 6.000 Euro möglich. Diese setzt sich aus der Basisförderung von 3.000 Euro, einem Einkommensbonus von bis zu 2.000 Euro sowie einem Kinderzuschlag von bis zu 1.000 Euro zusammen.
Weitere Details siehe FAQ des Bundesministeriums.
Bei Anschaffung eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs:
Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren | Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren | Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren |
| Bis 45.000 € | 5.000 € | 5.500 € | 6.000 € |
| 45.001 € bis 60.000 € | 4.000 € | 4.500 € | 5.000 € |
| 60.001 € bis 80.000 € | 3.000 € | 3.500 € | 4.000 € |
| 80.001 € bis 85.000 € | nicht förderfähig | 3.500 € | 4.000 € |
| 85.001 € bis 90.000 € | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 4.000 € |
| 90.001 € und darüber | nicht förderfähig | nicht förderfähig | nicht förderfähig |
Bei Anschaffung eines förderfähigen Plug-In-Hybrids (PHEV) oder Elektrofahrzeugs mit Range-Extender (REEV):
Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren | Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren | Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren |
| Bis 45.000 € | 3.500 € | 4.000 € | 4.500 € |
| 45.001 € bis 60.000 € | 2.500 € | 3.000 € | 3.500 € |
| 60.001 € bis 80.000 € | 1.500 € | 2.000 € | 2.500 € |
| 80.001 € bis 85.000 € | nicht förderfähig | 2.000 € | 2.500 € |
| 85.001 € bis 90.000 € | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 2.500 € |
| 90.001 € und darüber | nicht förderfähig | nicht förderfähig | nicht förderfähig |
Förderfähige Fahrzeuge
Neufahrzeuge, die erstmals in Deutschland zugelassen werden
Förderfähig sind: batterieelektrische Fahrzeuge, Fahrzeuge mit Range Extender, Plug-in-Hybride mit weniger als 60 g CO₂/km oder einer rein elektrischen Reichweite von mindestens 80 km
Keine Begrenzung des Listenpreises
Mindesthaltedauer: Das geförderte Fahrzeug muss mindestens 36 Monate gehalten werden
VW ID.3: Stromverbrauch (kombiniert): 15,4 kWh/100 km; CO2-Emissionen (kombiniert): 0 g/km; CO2-Klasse: A
Audi A6 Sportback e-tron performance: Stromverbrauch (kombiniert): 14,0–15,9 kWh/100 km; CO2-Emissionen (kombiniert): 0 g/km; CO2-Klasse: A
Sonderabschreibungen für gewerbliche E-Auto Fahrer?
Die E-Auto-Förderung 2025 unterstützt Unternehmen gezielt beim Umstieg auf Elektrofahrzeuge in gewerblichen Flotten. Statt direkter Kaufprämien setzt der Bund auf steuerliche Sonderabschreibungen. Dadurch können Betriebe einen höheren Anteil der Anschaffungskosten von Elektroautos steuerlich geltend machen. Diese Form der Förderung reduziert die wirtschaftlichen Hürden bei der Elektrifizierung von Fuhrparks und trägt gleichzeitig dazu bei, Elektromobilität im gewerblichen Bereich weiter zu etablieren.
Auf einen Blick
Bis zu 6.000 € Zuschuss
Förderung nach
Einkommen & Kindern
Keine Preisobergrenze
Kauf oder Leasing möglich
Ihr Weg zur Förderung
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Disclaimer
* Die Autohaus Gruppe Spindler übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der hier aufgeführten Inhalte. Für die Beantragung, die Berechtigung und den Erhalt der Förderung ist in vollem Umfang der Kunde persönlich verantwortlich. Unsere Leasingangebote enthalten eine Sonderzahlung, die vom Kunden auch zu leisten ist, falls der Kunde die staatliche Förderung nicht erhält. Eine verbindliche steuerliche Beratung kann nur durch Ihren Steuerberater erfolgen.