Neue Fördermaßnahmen für Elektro-Firmenwagen

ab Juli 2025*

1. Erhöhung der Bemessungsgrundlage von E-Fahrzeugen beim Bruttolistenpreis

0,25 % Regelung erhöht sich von 70.000 Euro auf bis zu 100.000 Euro*

Audi A6 etron Event

 Audi A6 sportback e-tron: Stromverbrauch (kombiniert):16,5 kWh/100 km; CO2-Emissionen (kombiniert): 0 g/km; CO₂-Klasse: A

Investitionsbooster - Was bedeutet das?

Die Bundesregierung hat die Bemessungsgrundlage für die sogenannte 0,25 %-Regelung bei der Dienstwagenbesteuerung erhöht. Bisher galt diese Vergünstigung für Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 70.000 Euro. Künftig ist die Grenze auf 100.000 Euro angehoben.

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2. Sonderabschreibung Elektrofirmenwagen

75 % Abschreibung im 1. Anschaffungsjahr*

VW ID.7 bei Spindler

VW ID.7 Pro S: Stromverbrauch (kombiniert): 16,2 kWh/100 km; CO2-Emissionen (kombiniert): 0 g/km; CO2-Klasse: A

Jetzt sparen: 75 % Sonderabschreibung für Elektrofirmenwagen*

Was bedeutet das? 

Sonderabschreibung für Elektroautos ab Juli 2025 – Jetzt investieren und Steuern sparen! Unternehmen in Deutschland profitieren ab Juli* von einer neuen, attraktiven Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge bei Barkauf zur Förderung der Elektromobilität und zur Stärkung der Wirtschaft. Wer jetzt in nachhaltige Mobilität investiert, kann nicht nur die Umwelt schonen, sondern auch steuerlich kräftig sparen.

Wie hoch ist die Förderung?

  • 1. Jahr (Anschaffung): 75  % der Anschaffungskosten

  • 2. Jahr: 10  %

  • 3. Jahr: 5  %

  • 4. Jahr: 5  %

  • 5. Jahr: 3  %

  • 6. Jahr: 2  %

Diese degressive Abschreibung ermöglicht es Unternehmen, die Investitionskosten über sechs Jahre vollständig steuerlich geltend zu machen. Die Regelung gilt für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge, einschließlich Nutzfahrzeuge.

Audi A6 etron Spindler

 Audi A6 sportback e-tron: Stromverbrauch (kombiniert):16,5 kWh/100 km; CO2-Emissionen (kombiniert): 0 g/km; CO₂-Klasse: A

Wer kann von der Förderung profitieren?

  • Unternehmen aller Größen, unabhängig von Branche oder Rechtsform

  • Land- und Forstwirte, sofern sie bilanziell tätig sind

  • Selbstständige und Freiberufler, z. B. Architekten, Ärzte, IT-Dienstleister

  • Gewerbliche Fahrzeughalter – z. B. Handwerksbetriebe, Lieferdienste, Taxiunternehmen

Ihr Weg zur Förderung

Wir beraten Sie gerne zu Ihrem Wunschfahrzeug!

Zeitplan und Umsetzung

Der Gesetzentwurf wurde bereits vom Bundeskabinett beschlossen und wurde aktuell vor der Sommerpause vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Ziel ist es, die steuerlichen Vorteile rückwirkend zum 1. Juli 2025 wirksam werden zu lassen. Wir halten Sie über alle Updates auf dem Laufenden: Abonnieren Sie gerne unseren Newsletter.

VW ID.3 Spindler

VW ID.3: Stromverbrauch (kombiniert): 15,4 kWh/100 km; CO2-Emissionen (kombiniert): 0 g/km; CO2-Klasse: A

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Disclaimer

* Die Autohaus Gruppe Spindler übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der hier aufgeführten Inhalte. Bitte beachten Sie, dass die steuerlichen Vergünstigungen von der finalen Gesetzgebung sowie der individuellen steuerlichen Ausgestaltung Ihres Unternehmens abhängen. Eine verbindliche steuerliche Beratung kann nur durch Ihren Steuerberater erfolgen.