Elektrovorteile & Förderungen

THG-Quote: 200 € CO₂-Bonus

Umweltbonus von Hersteller & BAFA

E-Dienstwagen-Besteuerung

Der Umweltbonus von Hersteller & BAFA

Profitieren Sie beim Erwerb eines Elektro- oder Hybridfahrzeugs vom attraktiven Umweltbonus. Dieser besteht aus dem Herstelleranteil, der bereits im Angebot eingerechnet ist und der staatlichen Förderung (BAFA-Bonus), die beim Staat zurückverlangt werden kann.
  • Der Umweltbonus inkl. Innovationsprämie sowie der Herstelleranteil werden ab dem 01.01.2023 reduziert, ab dem 01.01.2024 noch einmal.

  • Die Förderung gilt bis zum 31.08.2023 für Unternehmen und Privatkunden, ab dem 01.09.2023 nur für Privatkunden.

  • Von außen aufladbare Hybride werden ab dem 01.01.2023 nicht mehr gefördert.

  • Wie gewohnt ist die Höhe der Förderung abhängig von Laufzeit und Nettolistenpreis des Basismodells (ohne Sonderausstattung). Förderhöhe bitte vorerst der Tabellen im Bundesanzeiger entnehmen.

E-Dienstwagen-Besteuerung

  • Vollelektrische bis 60.000,- € Bruttolistenpreis werden mit 0,25 % Besteuerung gefördert.

    (Ein Viertel des Betrags eines Verbrenners)

  • Vollelektrische ab 60.001,- € Bruttolistenpreis werden mit 0,5 % Besteuerung gefördert.

    (Die Hälfte des Betrags eines Verbrenners)

  • Dies gilt auch nach wie vor für Hybridfahrzeuge mit mind. 60 km E-Reichweite nach EAER Stadt ODER max. 50g/km CO2-Ausstoß.

Hinweis: Wer seinen Firmenwagen auch privat fährt, muss in der Steuererklärung einen geldwerten Vorteil angeben und die Nutzung versteuern.
Für die Berechnung wird der Brutto-Listenpreis des Neufahrzeugs herangezogen – auch wenn das Auto zu einem günstigeren Preis oder als Gebrauchtwagen erworben wurde. Ein halbes Prozent davon muss monatlich als geldwerter Vorteil für die private Nutzung angegeben werden.