Elektrovorteile & Förderungen

THG-Quote: Bis zu 90 € CO₂-Bonus

E-Dienstwagen-Besteuerung

E-Dienstwagen-Besteuerung

  • Vollelektrische bis 60.000,- € Bruttolistenpreis werden mit 0,25 % Besteuerung gefördert.

    (Ein Viertel des Betrags eines Verbrenners)

  • Vollelektrische ab 60.001,- € Bruttolistenpreis werden mit 0,5 % Besteuerung gefördert.

    (Die Hälfte des Betrags eines Verbrenners)

  • Dies gilt auch nach wie vor für Hybridfahrzeuge mit mind. 60 km E-Reichweite nach EAER Stadt ODER max. 50g/km CO2-Ausstoß.

Hinweis: Wer seinen Firmenwagen auch privat fährt, muss in der Steuererklärung einen geldwerten Vorteil angeben und die Nutzung versteuern.
Für die Berechnung wird der Brutto-Listenpreis des Neufahrzeugs herangezogen – auch wenn das Auto zu einem günstigeren Preis oder als Gebrauchtwagen erworben wurde. Ein halbes Prozent davon muss monatlich als geldwerter Vorteil für die private Nutzung angegeben werden.