Förderprogramm Sozial & Mobil der Bundesregierung

VW ID.7 GTX Tourer | 250 kW (340 PS): Stromverbrauch (kombiniert): 16,6-18,8 kWh/100 km; CO2-Emissionen (kombiniert): 0 g/km; CO2-Klasse: A

Jetzt auf Elektromobilität umsteigen und profitieren

Fahrzeugflotten im Gesundheits- und Sozialwesen stellen einen großen Hebel dar, mit dem sich Treibhausgasemissionen im täglichen Verkehr durch dessen Umstieg auf die Elektromobilität reduzieren lassen. Nutzen sie noch bis zum 30.09.2024 das lukrative Förderprogramm „Sozial & Mobil“ der Bundesregierung, um auf die Elektromobilität umzusteigen. 

 

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Was wird durch „Sozial & Mobil“ gefördert?

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Gefördert werden 40 % der Investitionsmehrausgaben für ein batterieelektrisch betriebenes Fahrzeug (BEV) gegenüber einem vergleichbaren Verbrennerfahrzeug (Nettolistenpreis bis 65.000 €)

  • Zusätzliche Förderung.
    Unternehmen aus dem Gesundheits- und Sozialwesen können besonders günstig auf E-Mobilität umsteigen.

  • Reduzierte Leasingrate.
    Profitieren Sie durch die Förderung von einer verminderten monatlichen Leasingrate.

  • Komfortabler Service.
    Wir sichern Ihnen die Sonderförderung inklusive Beratung, Beantragung und Abwicklung.

  • Markenübergreifend.
    Wir bieten Ihnen unser gesamtes Leistungsspektrum über alle unsere Großkundenmarken übergreifend an.

Wer erhält die Förderung?

Ob Sie zu den förderberechtigten Organisationen, Einrichtungen oder Unternehmen im Gesundheits- und Sozialwesen gehören, können Sie ganz einfach über nachfolgende Liste prüfen:

Flottenaustauschprogramm

Anlage Übersicht

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*Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen bzw. im Internet unter www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist. Ab dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das derzeitige Prüfverfahren, ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.

Die angegebenen Werte wurden nach vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6a PKW-EnVKV in der gegenwärtig geltenden Fassung) ermittelt. CO2-Emmisionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Kraftstoffes bzw. anderer Energieträger entstehen, werden bei der Emittlung der CO2-Emissionen gemäß der Richtlinie 1999/94/EG nicht berücksichtigt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.

Hinweis nach Richtlinie 1999/94/EG: Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden für den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emission aller in Deutschland angebotenen Personenkraftfahrzeugmodelle ist unentgeltlich an jedem Verkaufsort Deutschland erhältlich, an dem neue Personenkraftfahrzeugmodelle ausgestellt oder angeboten werden.

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