Ratgeber Ersatzführerschein

Wie erhalten Sie Ersatz, wenn Ihr Führerschein verloren geht?

Unser FAQ gibt Ihnen Auskunft:

führerschein

Nach dem Verlust bzw. Diebstahl Ihres Führerscheins müssen Sie schnellstmöglich ein neues Dokument beantragen, um weiterhin Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr führen zu dürfen.

Der Führerschein muss schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragt werden.

Sie benötigen einige Nachweise. Ein gültiger Personalausweis bzw. Pass ist erforderlich um Sie in der Behörde genau identifizieren zu können. Zusätzlich benötigen Sie ein neues biometrisches Foto für den Führerschein. Dieses Foto sollte nicht älter als sechs Monate sein. Weitere Unterlagen können ggf. auch benötigt werden:

 

- Eidesstaatliche Versicherung, die den Verlust des ursprünglichen Dokuments bestätigt

- Diebstahlbescheinigung als Bestätigung von der Polizei, dass eine Diebstahlanzeige vorliegt

- Karteikartenabschrift, der ursprünglich ausstellenden Führerscheinbehörde, sofern diese nicht dieselbe ist, bei der Sie den Ersatz beantragen

Für die Zeit, in der Sie auf Ihren neuen Führerschein warten, können Sie für Fahrten im Inland eine Bescheinigung über den vorläufigen Nachweis der Fahrerlaubnis bekommen. Diese kostet allerdings extra und ist nur in Verbindung mit einem gültigen Ausweis gültig.

Für Fahrten ins Ausland, kann gegen Aufpreis die Expressausstellung des neuen Führerscheins beantragt werden.

Die Kosten können zwischen den einzelnen Gemeinden variieren. Eine detaillierte Auskunft zu den entstehenden Gebühren können Sie bei der zuständigen Behörde bzw. dem Bürgeramt in Erfahrung bringen.

Sollte Ihr Führerschein unerwartet wieder auftauchen dürfen Sie natürlich nicht beide Dokumente behalten. In diesem Fall sind Sie dazu verpflichtet das Wiederauffinden gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde mitzuteilen und Ihren alten Führerschein abzugeben. Der Ersatzführerschein ist mithin das aktuell gültige Dokument, der alte durch dessen Ausstellung gewissermaßen entwertet.

Wenn Sie den alten Führerschein in dem Fall nicht abgeben, kann im Zweifel bei Bekanntwerden der Verdacht zur Urkundenfälschung im Raum stehen, was bei Verurteilung bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe in Folge hat.

Handelt es sich bei dem verlorenen Dokument um einen alten deutschen Führerschein, so erfolgt bei Antrag auf Ausstellung von einem Ersatzführerschein in der Regel eine automatische Umschreibung in den EU-Scheckkartenführerschein. Spätestens bis 2033 müssen jedoch auch alle anderen Führerscheininhaber ihre Dokumente umschreiben lassen.

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*Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen bzw. im Internet unter www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist. Ab dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das derzeitige Prüfverfahren, ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.

Die angegebenen Werte wurden nach vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6a PKW-EnVKV in der gegenwärtig geltenden Fassung) ermittelt. CO2-Emmisionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Kraftstoffes bzw. anderer Energieträger entstehen, werden bei der Emittlung der CO2-Emissionen gemäß der Richtlinie 1999/94/EG nicht berücksichtigt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.

Hinweis nach Richtlinie 1999/94/EG: Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden für den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emission aller in Deutschland angebotenen Personenkraftfahrzeugmodelle ist unentgeltlich an jedem Verkaufsort Deutschland erhältlich, an dem neue Personenkraftfahrzeugmodelle ausgestellt oder angeboten werden.

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